Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eventworks GmbH für den Verkauf von Tickets im Onlineshop und die Durchführung der Veranstaltungen sowie Verbraucherinformationen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Eventworks GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ oder auch „Verkäufer“) und den Käufern (im Folgenden auch „Besucher“) von Eintrittskarten für vom Veranstalter durchgeführten Abiturbällen, sofern diese im Onlineshop unter der Domain www.abitraum.de erworben werden.

Für alle Besucher von Abiturbällen, die Eintrittskarten auf anderen Wegen erworben haben, gelten in jedem Fall die in den Teilen I., III. und IV. genannten Bedingungen.

Mit „Käufer“ bzw. „Besucher“ wird eine Vertragspartei auch dann bezeichnet, wenn sie aus mehreren Personen bestehen, eine Personengesellschaft bilden oder ein anderes als das männliche Geschlecht haben, ohne dass hiermit eine Herabsetzung gemeint wäre.

I. Leistungsbeschreibung der Veranstaltung

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Besuch der Veranstaltung durch den Besucher sowie etwaig erworbene Zusatzleistungen.

(2) Es handelt sich bei der Veranstaltung um einen Abiturball. Die Leistungen des Veranstalters sowie Ort und Zeit für die konkrete Veranstaltung sind im Onlineshop vor dem Erwerb von Eintrittskarten ersichtlich. Eine Zusammenfassung der relevanten Informationen erhält der Käufer von Eintrittskarten nach dem Erwerb per E-Mail übermittelt.

(3) Auf die Festlegungen im „Meilenstein“-Dokument und die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen wird ausdrücklich hingewiesen (siehe auch § 2).

§ 2 Verlegungen

(1) Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht, den Ort, die Uhrzeit oder den Tag der Veranstaltung zu ändern, soweit die Durchführung der Veranstaltung am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Uhrzeit oder zum vereinbarten Tag ohne Verschulden des Veranstalters unmöglich geworden ist oder werden wird, wenn die Änderung für den Besucher zumutbar ist.

(2) Als zumutbar gelten Verlegungen:

  • hinsichtlich des Orts, sofern der neue Veranstaltungsort sowohl in der gleichen Stadt und nicht mehr als 20km entfernt vom ursprünglichen Veranstaltungsort liegt und weiterhin eine mit diesem qualitativ vergleichbare Ausstattung aufweist;
  • hinsichtlich der Uhrzeit, jede zeitliche Verlegung um nicht mehr als eine Stunde nach vorne oder nach hinten;
  • hinsichtlich des Tags, auf den nächsten Tag zur gleichen Zeit oder auf den gleichen Wochentag der nächsten Woche zur gleichen Zeit.

(3) Die Parteien vereinbaren die Einbeziehung des Inhalts des „Meilenstein“-Dokument in den Besuchervertrag. Das Dokument ist jederzeit online abrufbar und wird mit den sonstigen Vertragsunterlagen bei Vertragsschluss per E-Mail übermittelt. Werden für eine geplante Veranstaltung die genannten Zielvorgaben nicht eingehalten, das heißt, kann bis zum jeweils genannten Datum die genannte Anzahl an Tickets nicht verkauft werden, so steht dem Veranstalter das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des jeweiligen „Meilensteins“ die Veranstaltung auch an einen anderen Ort zu verlegen. Der Auftragnehmer ist bei der Auswahl des neuen Veranstaltungsortes auf die in dem Dokument genannten Orte beschränkt.

(4) Der Besucher hat das Recht, dem Veranstalter nachzuweisen, dass die vom Veranstalter gewählte Verlegung für ihn unzumutbar ist. In diesem Fall erhält der Besucher den von ihm gezahlten Eintrittspreis erstattet.

(5) Eine Verlegung im Sinne dieser Regelung wird vom Veranstalter unverzüglich per E-Mail an alle Käufer bekannt gegeben.

§ 3 Weiterveräußerungsverbot

(1) Eintrittskarten dürfen nicht gewerblich weiterveräußert oder öffentlich verlost oder als Gewinn in einem Gewinnspiel ausgelobt werden.

(2) Im Falle einer nicht-gewerblichen Weiterveräußerung, darf der verlangte Verkaufspreis nicht höher sein als der für die Karten gezahlte Preis einschließlich evtl. angefallener Gebühren. Ferner ist der Erwerber verpflichtet, alle Rechte und Pflichten aus diesem Besuchervertrag, einschließlich dieses Weiterveräußerungsverbots, zu übernehmen.

§ 4 Kartenverlust

Erworbene Tickets können jederzeit erneut über den Online-Zugang des Käufers heruntergeladen und ausgedruckt werden.

§ 5 Veranstaltungsordnung

Ergänzend zu den hier vorhandenen Regelungen außerdem die Veranstaltungsordnung, welche wesentlicher Bestandteil des Besuchervertrags ist. Der Besucher wird insoweit vor allem auf die dortigen Regelungen zum Zutritt zur Veranstaltung, zum Ausschluss von der Veranstaltung, zu verbotenen Gegenständen und Verhaltensweisen, zum Lärmschutz sowie zum Haftungsausschluss hingewiesen.

§ 6 Beaufsichtigung Aufsichtsbedürftiger

Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

§ 7 Haftungsbegrenzung während Veranstaltungen

(1) Ergänzend zu den Haftungsregelungen im Allgemeinen Teil III. §2 übernimmt der Veranstalter für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Besuchers, insbesondere der Besuchergarderobe, sowie für Vermögensschäden des Besuchers keine Haftung.

(2) Der Haftungsausschluss gem. Abs. 1 gilt nicht, wenn der Veranstalter die Sachen gegen Aushändigung einer Garderobenmarke oder eines Garderobenchips besonders in Verwahrung genommen hat. In diesem Fall gilt jedoch eine Begrenzung der Haftung auf 2.500,00 Euro pro Garderobenmarke oder -chip.

(3) Der Haftungsausschluss gem. Abs. 1 und die Haftungsbegrenzung gem. Abs. 2 gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) oder für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt in jedem Fall unbeschränkt.

II. Kauf von Eintrittskarten im Onlineshop und Verbraucherinformationen

§ 1 Geltungsbereich

Der folgende Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Käufern, die über den Online-Shop unter Eintrittskarten für Abiturbälle kaufen oder andere Leistungen buchen.

§ 2 Verbraucherinformationen

(1) Alle Vertragsschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

(2) Diese Nutzungsbedingungen sind jederzeit in der aktuellen Fassung auf der Webseite abrufbar.

(3) Vertragstexte mit Angaben zu den bestellten Waren werden vom Veranstalter gespeichert. Dieser gespeicherte Vertragstext ist für den Käufer jedoch nicht zugänglich. Der Käufer hat aber die Möglichkeit, den Vertragstext zu archivieren, indem er die auf der Webseite des Veranstalters vorgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen speichert oder ausdruckt und ergänzend die letzte Seite des Verkaufsprozesses (Bestellübersicht) speichert oder ausdruckt. Der Käufer erhält all diese Informationen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestelldaten) zusammengefasst auch in der Bestätigungsmail des Veranstalters.

(4) Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit einsehen, ändern und auf diesem Weg Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung berichtigen

. Insbesondere auf der letzten Seite des Bestellprozesses (Bestellübersicht) hat der Käufer Gelegenheit, die eingegebenen Daten noch einmal zu überprüfen.

(5) Der Veranstalter hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation von Veranstaltungen und den zugehörigen Eintrittskarten im Online-Shop durch den Veranstalter stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über Eintrittskarten dar.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ nimmt der Käufer das Angebot auf Abschluss eines Vertrags an.

(3) Nach Eingang der Bestellung schickt der Veranstalter dem Käufer umgehend eine Bestätigung über den Vertragsschluss zu. Dieser sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die spezifischen Bestelldaten des Käufers beigefügt. Weiterhin enthält diese E-Mail einen Bestellcode.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Käufer Verbraucher, so steht ihm unter Umständen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das bedeutet, dass insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Abiturbälle durch den Veranstalter kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

(3) Alle Informationen einschließlich der Widerrufsbelehrung sowie des Muster Widerrufsformulars finden Sie unter https://abiteam.de/wp-content/uploads/2024/06/Widerrufsinformationen.pdf

§ 5 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Webseite des Veranstalters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Versand der Eintrittskarten erfolgt kostenlos.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

(4) Der Käufer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: Kreditkarte, Lastschrift, Sofortüberweisung, Rechnung und Vorkasse. Alle Zahlungen mit Ausnahme der Vorkasse werden über den Zahlungsdienstleister Klarna abgewickelt.

§ 6 Zahlung

(1) Der Käufer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: Kreditkarte, Lastschrift, Sofortüberweisung, Rechnung und Vorkasse.

(2) Alle Zahlungen mit Ausnahme der Vorkasse werden über den Zahlungsdienstleister Klarna abgewickelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://abitraum.de/zahlungsbedingungen.

§ 7 Erhalt der Eintrittskarte/n

Mit dem per E-Mail vom Veranstalter übermittelten Bestellcode kann sich der Käufer auf der Webseite des Veranstalters einloggen und 14 Tage vor der Veranstaltung die erworbenen Eintrittskarten herunterladen. Sofern der Käufer die Bezahlart Vorkasse gewählt hat, ist ein Herunterladen der Eintrittskarten nur möglich, wenn ein vollständiger Zahlungseingang beim Veranstalter erfolgt ist. Die Eintrittskarten müssen ausgedruckt zur Veranstaltung mitgenommen und zum Einlass vorgelegt werden.

III. Sonstige Bestimmungen und Informationen

§ 1 Angaben zum Veranstalter/Verkäufer

Eventworks GmbH, Röntgenstr. 14A, 10587 Berlin

Telefon: +49 30 689 146 86

E-Mail: info@abiteam.de

UST-ID: DE295400178

§ 2 Haftung

Der Veranstalter haftet für Schäden des Käufers oder Besuchers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters entstehen, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter des Veranstalters verursacht werden. Soweit der Veranstalter nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer oder Besucher vertrauen durfte. Die Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters.

§ 3 Gewährleistung

Der Veranstalter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Informationen zur Online-Streitbeilegung und Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 5 Sonstiges

(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den Käufern oder Besuchern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer oder Besucher als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In einem solchen Fall werden sich die Parteien bemühen, die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

IV. Veranstaltungsordnung

  1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen und Bestimmungen (Hausordnung) finden auf alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern Anwendung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese einzuhalten, wie auch deren Einhaltung durch die Teilnehmer an der Veranstaltung bzw. die Besucher des Veranstaltungsortes zu gewährleisten.

  1. Veranstaltungszweck

In der Location dürfen nur Veranstaltungen abgehalten werden, die dem Rahmen des Hauses entsprechen. Hierbei handelt es sich um die Veranstaltung eines Abschlussballes, sowie eine anschließend stattfindende Abschlussfeier.

  1. Veranstaltungszeit

ist die mit der Eventworks GmbH vereinbarte Nutzungsdauer der Räumlichkeiten.

Die Besucher werden vom Veranstalter verbindlich angehalten, binnen 15 Minuten nach Ende der Veranstaltungszeit das Gebäude und die dazugehörigen Freiflächen zu verlassen.

  1. Zutrittsrecht

Amtliche Kontrollorgane, Behördenvertreter sowie Mitarbeitern und Vertretern der Eventworks GmbH ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit möglich.

  1. Verhalten der Besucher

Jeder Besucher der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Offensichtlich Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher haben keinen Zutritt bzw. können des Hauses verwiesen werden.

Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern im Haus und sonstigen Anweisungen des Eventkoordinators oder seiner Gehilfen ist genaustens Folge zu leisten.

  1. Tiere

Tiere dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte mitgenommen werden, ausgenommen als solche gekennzeichneten Partnerhunde für Behinderte.

  1. Rauchen

Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten verboten. In Außenbereichen ist das Rauchen gestattet, sofern es nicht durch ein gesondertes Zeichen untersagt ist. Reste von Zigaretten und Asche sind in die bereitgestellten Aschenbecher zu geben. Die Bestimmungen des Nichtraucherschutzes
sind einzuhalten. Die Eventworks GmbH haftet nicht für Schäden oder Dritt- und Folgeschäden, welche durch das Rauchen entstehen könnten.

  1. Sicherheit

Der Zutritt zu den Backstage Bereichen ist nur den Mitwirkenden, den Aufsichtsorganen der Behörde und Personen, die von der Eventworks GmbH beauftragt werden, gestattet.

Fluchtwege sind ausschließlich im Gefahrenfällen zu nutzen.

Unbefugte dürfen Beleuchtungseinrichtungen, Technik und Stromleitungen nicht beeinflussen.
Im gesamten Veranstaltungsbereich ist der Umgang mit offenem Feuer, Petroleum, Spiritus
und ähnlichen Flüssigkeiten oder Elementen strikt untersagt. Es ist verboten, Gegenständen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (wie z.B. Flaschen, Dosen etc.) in die Veranstaltungsstätte mitzubringen.

Das Verändern der vorgegebenen Einrichtungen wie das Umstellen von Technik, Tischen oder Dekorationen (ausgenommen sind Tischdekorationen) ist ohne Rücksprache mit der Eventworks GmbH verboten.

  1. Haftung und Sanktionen

Die Eventworks GmbH übernimmt keinerlei über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung für Unfälle und sonstige Schäden jeglicher Art, die Besucher der Veranstaltungsräume betreffen.

Die Eventworks GmbH haftet nicht, wenn dem Vertragspartner, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung Gegenstände abhandenkommen, dies gilt auch für Diebstähle.

Die Eventworks GmbH hat das Recht, Besucher und andere sich innerhalb seines Einflussbereiches in der Veranstaltungsstätte aufhaltende Personen, welche sich nachhaltig diesen Bestimmungen schuldhaft und rechtswidrig widersetzen, vom weiteren Besuch der Veranstaltungsstätte auszuschließen.

  1. Speisen und Getränke

Das Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

  1. Foto- und Videoaufnahmen

Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen im Bereich der Veranstaltungsstätte bedarf der vorherigen Zustimmung der Eventworks GmbH.

Der Besucher hat das Recht, Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke zu produzieren. Das Bildmaterial darf nicht verändert werden oder auf andere Weise genutzt werden. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Eventworks GmbH erfolgen.

  1. Schlussbestimmungen

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen berechtigt die Eventworks GmbH aus wichtigem Grund, insbesondere bei nachhaltiger schuldhafter Vertragsverletzung, zum sofortigen Vertragsrücktritt und im Falle von Gefahr im Verzug zusätzlich die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, ohne dass sich dadurch die Entgelte verringern.

Zusätzlich behält sich die Eventworks GmbH vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße, Hausverbot zu erteilen. Ein Ersatzanspruch für die erworbene Eintrittskarte besteht in einem solchen Fall nicht.

Dem Vertragspartner wird eine Ausführung der Hausordnung mit dem Vertrag ausgehändigt. Mündliche Nebenabreden bezüglich der Hausordnung sind nicht getroffen worden.